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  Auf dieser Seite informieren wir Sie über neue rechtliche Entwicklungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, in der Europäischen Union und beim Europäischen Patentamt.

 
01.10.2010Europäisches Patentamt:
Ab dem 01. Oktober 2010 gehört Serbien (RS) als 38. Staat dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) an.

Eine aktuelle Übersicht über die Staaten, in denen ein Europäisches Patent Schutz entfalten kann, finden Sie hier zur Ansicht.

    
01.05.2010Europäisches Patentamt:
Ab dem 01. Mai 2010 gehört Albanien (AL) als 37. Staat dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) an.

Eine aktuelle Übersicht über die Staaten, in denen ein Europäisches Patent Schutz entfalten kann, finden Sie hier zur Ansicht.

    
01.07.2009Europäisches Patentamt:
Ab dem 01. Juli 2009 gehört der in Mittelitalien liegende Kleinstaat San Marino (SM) als 36. Staat dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) an.

Eine aktuelle Übersicht über die Staaten, in denen ein Europäisches Patent Schutz entfalten kann, finden Sie hier zur Ansicht.

    
01.04.2009Europäische Union:
Die Kosten für EU-Gemeinschaftsmarken sinken drastisch. Zwar wird die Anmeldegebühr geringfügig angehoben, doch es entfällt künftig die Eintragungsgebühr.
    
01.04.2009Europäisches Patentamt:
Ab dem 01. April 2009 gelten zum Teil erhöhte Amtsgebühren. Zum Beispiel steigen die Amtsgebühren für jeden den 51. Patentanspruch übersteigenden Anspruch auf 500 an. Für die Benennung der Staaten ist künftig eine pauschale Benennungsgebühr zu entrichten, mit deren Zahlung alle Mitgliedstaaten des Europäischen Patentübereinkommens als benannt gelten.
    
01.01.2009Europäisches Patentamt:
Ab dem 01. Januar 2009 gehört die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (MK) als 35. Staat dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) an.

Eine aktuelle Übersicht über die Staaten, in denen ein Europäisches Patent Schutz entfalten kann, finden Sie hier zur Ansicht.

    
01.09.2008Deutschland:
Am 01.09.2008 ist die europäische Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des Geistigen Eigentums in nationales deutsches Recht umgesetzt worden. Dadurch werden die Rechte von Schutzrechtsinhabern gestärkt und die Möglichkeiten zur Beweissicherung und die Durchsetzung von Schutzrechten des Geistigen Eigentums werden verbessert.
    
11.03.2008Europäisches Patentamt:
Am 01.05.2008 tritt das Londoner Übereinkommen zur Senkung der Übersetzungskosten Europäischer Patente in Kraft.

Bislang mußte ein erteiltes Europäisches Patent vollständig in eine jeweilige Amtssprache aller Staaten, in denen dieses Patent Schutz entfalten sollte, übersetzt werden. Das führte zuweilen zu horrenden Übersetzungskosten.

Die neue Regelung nach dem Londoner Übereinkommen sieht vor, dass das Übersetzungserfordernis für die Beschreibung des Patents in die jeweilige nationale Amtssprache wegfällt. Lediglich die erteilten Patentansprüche sind dann noch in die betreffende nationale Amtssprache zu übersetzen. Die einzelnen Staaten, die dem Londoner Übereinkommen beigetreten sind, können bestimmen, ob eine Übersetzung der Beschreibung des Patents in einer bestimmten der drei Amtssprachen des Europäischen Patentamts (deutsch, englisch oder französisch) vorliegen muss.

Information, welche Staaten dem Londoner Übereinkommen beigetreten sind und welche Übersetzungen für welchen Staat erforderlich sind, finden Sie hier.

    
11.03.2008Europäisches Patentamt:
Am 01.04.2008 tritt eine Erhöhung der Amtsgebühren des Europäischen Patentamts in Kraft.

Neben einer deutlichen Erhöhung der Jahresgebühren erhöht sich auch die Zuschlagsgebühr für die verspätete Zahlung von Jahresgebühren von bislang 10 % auf 50 % der verspätet gezahlten Jahresgebühr.

Für jeden den 15. Patentanspruch überschreitenden Anspruch wird künftig eine Anspruchsgebühr von 200 zu entrichten sein. Die ersten 15 Ansprüche bleiben kostenfrei. Ab dem 01. April 2009 wird die Anspruchsgebühr zudem für jeden den 51. Anspruch übersteigenden Anspruch auf 500 angehoben.
mehr darüber ...

    
10.03.2008Europäische Union:
Ab dem 10. März 2008 wird das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) im Anmeldeverfahren von EU-Gemeinschaftsmarken nur noch Recherchen im Bestand der Gemeinschaftsmarken durchführen. Die bis dahin ebenfalls durchgeführten Recherchen in einigen nationalen Markenregistern werden nur noch auf Antrag durchgeführt. Dieser Antrag ist optional und muß bei Einreichung der Anmeldung gestellt werden und eine zusätzliche Recherchengebühr ist dafür zu entrichten.

09.01.2008Europäisches Patentamt:
Seit dem 01. Januar 2008 gehören Kroatien (HR) und Norwegen (NO)  als 33. und 34. Staat dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) an.

Eine aktuelle Übersicht über die Staaten, in denen ein Europäisches Patent Schutz entfalten kann, finden Sie hier zur Ansicht.

    
13.12.2007Europäisches Patentamt:
Am 13.12.2007 ist das EPÜ 2000, die grundlegend revidierte Fassung des Europäischen Patentübereinkommens, in Kraft getreten.
mehr darüber ...
    
26.02.2007Europäisches Patentamt:
Ab dem 01. März 2004 wird Malta (MT)  als 32. Staat dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) angehören.

Eine aktuelle Übersicht über die Staaten, in denen ein Europäisches Patent Schutz entfalten kann, finden Sie hier zur Ansicht.

    
01.01.2007Europäische Union:
Am 01. Januar 2007 wird die Europäische Union (EU) um zwei Staaten erweitert:
Bulgarien (BG) und  Rumänien (RO).

Die EU umfasst nun 27 Staaten. Eine Übersicht über diese Staaten finden Sie hier für EU-Marken und hier für EU-Geschmacksmuster.

    
21.07.2005Europäisches Patentamt:
Seit dem 01. Juli 2005 gehört Lettland (LV)  als 31. Staat dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) an.

Eine aktuelle Übersicht über die Staaten, in denen ein Europäisches Patent Schutz entfalten kann, finden Sie hier zur Ansicht.

   
19.11.2004Europäisches Patentamt:
Ab dem 01. Dezember 2004 wird Litauen (LT)  als 30. Staat dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) angehören.

Eine aktuelle Übersicht über die Staaten, in denen ein Europäisches Patent Schutz entfalten kann, finden Sie hier zur Ansicht.

   
20.10.2004Europäisches Patentamt:
Ab dem 01. November 2004 wird Island (IS)  als 29. Staat dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) angehören.

Eine aktuelle Übersicht über die Staaten, in denen ein Europäisches Patent Schutz entfalten kann, finden Sie hier zur Ansicht.

   
23.02.2004Europäisches Patentamt:
Ab dem 01. März 2004 wird Polen (PL)  als 28. Staat dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) angehören.

Eine aktuelle Übersicht über die Staaten, in denen ein Europäisches Patent Schutz entfalten kann, finden Sie hier zur Ansicht.

 
14.02.2004Europäische Union:
Voraussichtlich wird noch im Jahr 2004 die Top-Level-Domain ".eu" für Internet-Adressen eingeführt werden. Es wird damit gerechnet, dass Inhaber von registrierten Markennamen oder Firmennamen diese innerhalb einer "Sunrise-Period" vor Beginn der Registrierungsmöglichkeit für die Allgemeinheit bevorzugt registrieren lassen können. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Newsletter Nr. 1-2004 zum Ausdrucken und unter www.eurid.org.
 
14.02.2004Europäische Union:
Am 01. Mai 2004 wird die Europäische Union (EU) um zehn Staaten erweitert werden:
Estland (EE),  Lettland (LV),  Litauen (LT),  Polen (PL),  Tschechische Republik (CZ),  Slowakische Republik (SK),  Ungarn (HU),  Slowenien (SI),  Malta (MT),  Zypern (CY).

Die EU wird dann 25 Staaten umfassen. Eine Übersicht über diese Staaten finden Sie hier für EU-Marken und hier für EU-Geschmacksmuster oder in unserem Newsletter Nr. 1-2004 zum Ausdrucken. Dort erfahren Sie auch Einzelheiten zur Erstreckung von existierenden EU-Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern.

 
07.03.2003Europäisches Patentamt:
Seit 01. März 2003 gehört Rumänien (RO)  als 27. Staat dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) an.

Eine aktuelle Übersicht über die Staaten, in denen ein Europäisches Patent Schutz entfalten kann, finden Sie hier zur Ansicht oder in unserem Newsletter Nr. 3-2003 zum Ausdrucken

   
09.01.2003Europäisches Patentamt:
Seit dem 01. Januar 2003 gehört Ungarn (HU)  als 26. Staat dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) an.

Eine aktuelle Übersicht über die Staaten, in denen ein Europäisches Patent Schutz entfalten kann, finden Sie hier zur Ansicht oder in unserem Newsletter Nr. 2-2003 zum Ausdrucken.


09.01.2003Europäische Union:
Ab dem 01. April 2003 wird das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster registrieren. Hierdurch wird es erstmals möglich sein, einen Designschutz mit einer einzigen Anmeldung in der gesamten Europäischen Union zu erhalten. Anmeldungen dafür werden seit dem 01. Januar 2003 angenommen.

Eine aktuelle Übersicht über die Staaten, in denen ein EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster Schutz entfaltet, finden Sie hier zur Ansicht oder in unserem Newsletter Nr. 1-2003 zum Ausdrucken.


24.11.2002Europäisches Patentamt:
Ab dem 01. Dezember 2002 wird Slowenien (SI)  als 25. Staat dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) angehören.

Eine aktuelle Übersicht über die Staaten, in denen ein Europäisches Patent Schutz entfalten kann, finden Sie hier zur Ansicht oder in unserem Newsletter Nr. 2-2002 zum Ausdrucken.


24.06.2002Europäisches Patentamt:
Ab dem 01. Juli 2002 werden vier weitere Staaten dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) angehören:
Bulgarien (BG), Tschechische Republik (CZ), Estland (EE) und die Slowakei (SK) können dann bei der Anmeldung eines Europäischen Patents mit benannt werden. Insgesamt gehören dem EPÜ damit 24 europäische Staaten an.

Eine aktuelle Übersicht über die Staaten, in denen ein Europäisches Patent Schutz entfalten kann, finden Sie hier zur Ansicht oder in unserem Newsletter Nr. 1-2002 zum Ausdrucken.

 

Seite zuletzt aktualisiert am 27.05.11

 

 

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